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Was Sie als Betreiber von Lichtbogenschweißgeräten wissen und beachten sollten!
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit Ihrer elektrischen Lichtbogenschweiß- und schneidgeräte.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, anhand einer Prüfung aller elektrischen Schweiß- und Schneidgeräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.
Mängel an elektrischen Schweiß- und Schneidgeräten stellen eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr dar. Durch die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, reduzieren Sie das Risiko von Personen- und Sachschäden und erfüllen die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt: Betriebsmittelprüfung von Lichtbogenschweißgeräten