Allgemein
◊ Prüfen
◊ Warten
◊ Reparieren
◊ Dokumentieren
Unsere Mitarbeiter verfügen über Qualifikationen für den Prüfservice.
Durch ständige Weiterbildung gewährleisten wir ein hohes Niveau in
allen Fragen der Instandhaltung.
Fordern Sie unseren aktuellen Flyer über unser Kontaktformular an.
MERKLE Kalibrieren-Validieren Wiederholprüfung
Was Sie als Betreiber von Lichtbogenschweißgeräten wissen und beachten sollten!
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit Ihrer elektrischen Lichtbogenschweiß- und schneidgeräte.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, anhand einer Prüfung aller elektrischen Schweiß- und Schneidgeräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.
Mängel an elektrischen Schweiß- und Schneidgeräten stellen eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr dar. Durch die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, reduzieren Sie das Risiko von Personen- und Sachschäden und erfüllen die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt: Betriebsmittelprüfung von Lichtbogenschweißgeräten