Sicherheitstechnische Prüfungen

Immer auf der sicheren Seite im Arbeitsalltag.

Wiederholungsprüfungen nach DGUV V3

  • Kalibrierung von Schweißgeräten nach EN ISO 17662
  • Prüfung von Absauganlagen
  • Geräteprüfung nach VDE 702

Wir führen für Sie die jährlich vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen all Ihrer elektrischen Anlagen, wie Schweißstromquellen, Absauganlagen, Handarbeitsmaschinen und Plasmaschneidanlagen, sowie auch Ihrer Autogenanlagen durch.

Unsere Werkstatt ist mit dem neusten A3S Prüfgerät ausgestattet. Mit dem mobilen A3S Prüfgerät können wir direkt bei Ihnen vor Ort Geräteprüfungen durchzuführen.

Jede Prüfung wird von uns durch Software dokumentiert und als Prüfprotokoll zur Verfügung gestellt. Ebenso erhalten Sie die benötigten Prüfetiketten, damit Sie erkennen, wann die nächste Prüfung ansteht.

Gerne können wir mit einem Wartungsvertrag das für Sie erledigen und erinnern Sie rechtzeitig an den Termin der nächsten Prüfung.

Auf Wunsch führen wir auch für Sie wiederholenden Arbeiten durch, wie zum Beispiel eine quartalsmäßige Reinigung und Sichtprüfung Ihrer Schweissanlagen.

Sollte einmal eine Reparatur zu lange dauern, können Sie auf unserem Miet- und Leihpark zugreifen. Es stehen mehr als 30 Schweissanlagen für alle Schweissverfahren, wie E-Handschweissen, WIG-Schweissen oder MAG-Schweissen gas- oder wassergekühlt zur Verfügung.

Was Sie als Betreiber von Lichtbogenschweißgeräten wissen und beachten sollten!

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift  für die Sicherheit Ihrer elektrischen Lichtbogenschweiß- und schneidgeräte.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, anhand einer Prüfung aller elektrischen  Schweiß- und Schneidgeräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.

Mängel an elektrischen Schweiß- und Schneidgeräten stellen eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr dar. Durch die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, reduzieren Sie das Risiko von Personen- und Sachschäden und erfüllen die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.

MERKBLATT Betriebsmittelprüfung von Lichtbogenschweißgeräten

Was Sie als Betreiber von Lichtbogenschweißgeräten wissen und beachten sollten!

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit Ihrer elektrischen Lichtbogenschweiß- und schneidgeräte.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, anhand einer Prüfung aller elektrischen Schweiß- und Schneidgeräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.

Mängel an elektrischen Schweiß- und Schneidgeräten stellen eine erhöhte Brand- und Unfallgefahr dar. Durch die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand, reduzieren Sie das Risiko von Personen- und Sachschäden und erfüllen die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.

Wie wird nach DGUV Vorschrift 3 geprüft
Die Prüfung erfolgt mit einem computergesteuerten Prüfgerät, dem A3S, das der DIN EN 60974-4 in allen Punkteen gerecht wird. Alle Prüfschritte werden protokolliert und als Nachweis (Prüfprotokoll) ausgedruckt.
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.

Betriebsmittelprüfung von Lichtbogenschweiß-und Schneidgeräten. Regelmäßige Prüfung gibt Sicherheit!

Ihr Nutzen

Die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls wird erheblich reduziert
Abnutzungen und Beschädigungen werden rechtzeitig erkannt und behoben
Der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist gerichtsverwertbar
Im Schadensfall vermeiden Sie potentielle Regressforderungen seitens der Berufsgenosssenschaften
Bis zu 10 % der Versicherungsprämie werden von den meisten Versicherern bei Nachweis der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften erlassen

Für die regelmäßige Überprüfung ist der Betreiber, also der Unternehmer und insbesondere seine Führungskräfte verantwortlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Folgen im Schadensfall könnten gravierend sein: Versicherungsverlust, Bußgeld, Stilllegung von Fertigungsanlagen und bei Personenschaden persönliche Haftung des Unternehmers und seiner verantwortlichen Führungskräfte.

Service & Reparaturen

Reparieren und Dokumentieren

Unsere Servicemitarbeiter reparieren und warten Schweiß- und Schneidgeräte, Schweißautomaten und Schneidvorrichtungen, Brennschneidmaschinen aber auch Absaugsysteme aller namhaften Hersteller vor Ort oder in unserer Werkstatt inkl. Prüfprotokoll.

Durch regelmäßig Trainings und Weiterbildungsmaßnahmen und dem Einsatz modernsten Mess- und Prüfinstrumente arbeiten unsere Servicetechniker immer nach den neuesten Regelwerken und Vorschriften.

 

Unsere Zertifizierungen

Know How gibt Sicherheit

Technik ist stets im Wandel und entwickelt sich weiter – genauso wie wir. Unsere Zertifizierungen zeigen, daß auch wir immer auf der Höhe der Zeit sind, damit Sie sich auf  unsere Kompetenz verlassen können.

 

Sie brauchen Unterstützung, haben technische Rückfragen oder möchten eine Anfrage stellen?

Fragen Sie bitte!

Neben der Lieferung der Schweißdrähte, WIG-Stäbe, Stabelektroden sowie UP-Drähte, beraten wir Sie auch gerne in technischen Fragen durch unseren Geschäftsführer Dipl.-Ing. Christoph Kirchner – SFI/IWE, sowie durch unseren technischen Außendienst.

Egal ob telefonisch, per Mail oder bei Ihnen vor Ort in der Fertigung, im Raum Karlsruhe, Pforzheim, Heilbronn, Heidelberg, Baden-Baden, Offenburg, Freiburg, Villingen-Schwenningen, Ludwigshafen und Mannheim – wir sind für Sie da.

Sie erreichen uns unter +49 (0) 721 151 13 – 0  und  info@mteck-gmbh.de

Dipl.-Ing. Christoph Kirchner – SFI/IWE

Datenschutz

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